By Konstantin Rebstock5 Minutes

In einem Bewerbungsgespräch geht es darum, herauszufinden, ob der Bewerber oder die Bewerberin die richtige Person für die ausgeschriebene Stelle ist. Dabei ist es wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Grenzen kennen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland setzt. Laut einer Studie von 2019 haben 48% der Bewerberinnen und Bewerber in Deutschland schon einmal eine unzulässige Frage im Bewerbungsgespräch erhalten. In diesem Blogbeitrag stellen wir zehn verbotene Fragen vor, die in einem Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen, und geben Beispiele für zulässige Alternativen.

1. Religion oder Weltanschauung:

Fragen wie „Welcher Religion gehören Sie an?“ oder „Gehen Sie regelmäßig in die Kirche?“ sind unzulässig. Stattdessen kann gefragt werden, ob der Bewerber an bestimmten Tagen oder Zeiten arbeiten kann, um die Vereinbarkeit von Arbeitszeit und religiösen Verpflichtungen zu klären. Eine Ausnahme besteht, wenn die Religion für die berufliche Tätigkeit eine entscheidende Rolle spielt, wie z. B. bei einer Anstellung in einer kirchlichen Einrichtung.

2. Politische Einstellung:

Fragen nach der politischen Gesinnung oder Parteizugehörigkeit sind ebenfalls verboten. Sie können jedoch nach dem Engagement in Organisationen oder Vereinen fragen, die für die Stelle relevant sind.

3. Familienplanung:

Fragen wie „Planen Sie, in den nächsten Jahren Kinder zu bekommen?“ oder „Sind Sie schwanger?“ sind nicht zulässig. Besser ist es, nach der Verfügbarkeit für eine Voll- oder Teilzeitstelle zu fragen und ob der Bewerber bereit ist, gelegentlich Überstunden zu leisten.

4. Sexuelle Orientierung:

Fragen zur sexuellen Orientierung, wie „Sind Sie heterosexuell, homosexuell oder bisexuell?“, sind tabu. Sie sind in keinem Zusammenhang relevant für die Arbeitsleistung.

5. Ethnische Herkunft oder Nationalität:

Fragen wie „Woher kommen Sie ursprünglich?“ oder „Welche Nationalität haben Sie?“ sind unzulässig. Sie können jedoch nach dem Aufenthaltsstatus und der Arbeitserlaubnis fragen, falls dies für die Stelle erforderlich ist.

6. Behinderungen oder Krankheiten:

Generelle Fragen zur Gesundheit sind verboten, es sei denn, sie stehen im direkten Zusammenhang mit der Arbeitsfähigkeit. Fragen Sie stattdessen, ob der Bewerber die erforderlichen körperlichen oder geistigen Anforderungen der Stelle erfüllen kann. In bestimmten Fällen, wie z. B. bei Schwerbehinderten, können Arbeitgeber nach der Art der Behinderung fragen, um mögliche Unterstützungsmaßnahmen und Anpassungen im Arbeitsumfeld zu planen.

7. Alter:

Fragen zum genauen Alter sind nicht erlaubt, es sei denn, es geht um die Erfüllung gesetzlicher Altersanforderungen (z.B. beim Verkauf von Alkohol). Fragen Sie stattdessen nach dem beruflichen Werdegang und der Erfahrung des Bewerbers.

8. Gewerkschaften oder Betriebsräte:

Fragen zur Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder zum Engagement in Betriebsräten sind unzulässig. Konzentrieren Sie sich auf die fachlichen Qualifikationen des Bewerbers.

9. Familienstand oder familiäre Verpflichtungen:

Fragen nach dem Familienstand, wie „Sind Sie verheiratet?“ oder „Haben Sie Kinder?“, sind unzulässig. Es ist jedoch möglich, nach der Verfügbarkeit des Bewerbers für mögliche Versetzungen oder Geschäftsreisen zu fragen.

10. Vorstrafen:

Generelle Fragen zu Vorstrafen sind nicht erlaubt. Wenn jedoch eine bestimmte Straftat in direktem Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Position steht, können Arbeitgeber gezielt nach solchen Vorstrafen fragen. Zum Beispiel könnte ein Arbeitgeber, der einen Mitarbeiter für den Umgang mit Geld einstellen möchte, nach Verurteilungen wegen Diebstahl oder Betrug fragen.

Fazit:

Es ist unerlässlich, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich ihrer Rechte und Pflichten im Bewerbungsprozess bewusst sind. Arbeitgeber sollten darauf achten, keine unzulässigen Fragen zu stellen, um das Risiko von Diskriminierungsvorwürfen und möglichen rechtlichen Konsequenzen zu minimieren. Arbeitnehmer sollten wissen, wie sie auf unzulässige Fragen reagieren können, ohne das Gespräch negativ zu beeinflussen.

Wir möchten Arbeitgeber ermutigen, sich über die gesetzlichen Vorgaben zu informieren und entsprechende Schulungen für HR-Mitarbeiter anzubieten. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und sich darauf vorbereiten, angemessen auf unzulässige Fragen zu reagieren.

Noch eine Empfehlung für Bewerber:

Sollten Sie im Bewerbungsgespräch mit unzulässigen Fragen konfrontiert werden, bleiben Sie höflich und diplomatisch. Sie können die Frage entweder höflich ablehnen, indem Sie darauf hinweisen, dass sie nicht relevant für Ihre berufliche Qualifikation ist, oder versuchen, den Fokus auf Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen zu lenken, die für die Stelle relevant sind. Informieren Sie sich vorab über Ihre Rechte und mögliche Reaktionen auf unzulässige Fragen, um souverän im Bewerbungsgespräch agieren zu können.